Fürst Pückler und das Lumpengelt
Außer der Reihe
Von Bernd-Ingo Friedrich
Hermann Fürst von Pückler-Muskau (1785–1871) an seine Frau Lucie, Berlin, den 1. Februar 1823. Universitätsbibliothek Kraków, Sammlung Varnhagen von Ense.
„Ueber unser Papiergeld wird hier ebenfalls viel raisonnirt. Sogar einige der Prinzen haben uns die Ehre erzeigt, sich welches davon kommen zu lassen. Jemand äußerte, der Adler habe sie frappirt. Ich erwiederte ihm, eine Neuigkeit sei dieser Adler wenigstens nicht; denn er befinde sich eben so lange in unserem Wappen, als der preußische in den ihrigen.“
Hermann Fürst von Pückler-Muskau: Briefwechsel und Tagebücher. 9 Bde. Herausgegeben von Ludmilla Assing-Grimelli. [EA: Hamburg u. Berlin 1873–1876.] Bern: neu=verlegt bei Herbert Lang 1971; Bd. V, S. 403.

Photo © HBV Stiftung Geldscheinsammlung München
Franz Joseph Wührlin (1751–1825), wohlhabender Weinbauer aus dem Elsaß, in seinen handschriftlichen Aufzeichnungen, aufbewahrt in der Staatsbibliothek Berlin.
„(1791) In disem Jahr 1791 seint die assignaten oter das babir gelt aufgekomen ...; unt ist ein scharpf gesetz gekomen, das man sie Nehmen muess bey Lebensstraff unt kein unterscheit machen zwischen silber unt golt. Es hat Mancher sein kopf gekosted, die so das Lumpengelt nicht haben wöllen Nehmen ...“
Jan Peters: Mit Pflug und Gänsekiel. Selbstzeugnisse schreibender Bauern. Eine Anthologie. Köln Weimar Wien: Böhlau Verlag 2003; S. 147. (Selbstzeugnisse der Neuzeit. Hrsg. Alf Lüdtke, Hans Medick, Jan Peters, Claudia Ulbrich und Winfried Schulze. Bd. 12.)
(18.03.2011)
Kommentare zu diesem Artikel ansehen | Kommentar zu diesem Artikel verfassen