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Fürst Pückler, die Aufklärung, Männer-Duelle und Frauen-Emanzipation

Von Bernd-Ingo Friedrich


Die plötzliche Konjunktur für den exzentrischen Standesherrn ist nur mit viel Phantasie zu erklären.
Vielleicht auch mit der Flucht in romantische Vorstellungen von luxuriösem Wohlleben und ungehinderter, ja rücksichtsloser Selbstverwirklichung.
Rudolf Augstein 1993.


Mit einem längeren Artikel über den Fürsten Pückler warb Rudolf Augstein, der Herausgeber des Spiegels, 1993 für die Neuauflage des Grünen Fürsten seines Kollegen Heinz Ohff vom Tagesspiegel. Er bezog sich dabei natürlich auf dessen (Mach-)Werk und zitierte es ausführlich. Dementsprechend oberflächlich geriet ihm der Artikel. Die Absätze über die Duelle des Grafen und Fürsten Pückler kann man – unter anderem – einigermaßen gelten lassen:

„Sicherlich war dieser hochfahrende Standesherr den weniger begabten, sicherlich nicht weniger hochfahrenden Zeitgenossen ein Dorn im Auge. Mit einigen hat er sich in komplizierte Ehrenhändel verwickelt, und seine vielen Reisen mußte Pückler nicht zuletzt auch deshalb häufig fluchtartig antreten. Seine monatelange Fußwanderung durch die Schweiz, Frankreich und Italien im Jahre 1806 zum Beispiel war der Affäre Colloredo zu verdanken: Er hatte den Grafen Colloredo, Sohn des österreichischen Chefministers, mit der Reitpeitsche traktiert.1

Eine andere Duellsache ist noch lächerlicher, endet aber auch mit einer Reise, diesmal rund ums Mittelmeer:

In einer seiner glänzendsten Erzählungen aus ‚Tutti-frutti’ mit dem Titel ‚Die Flucht ins Gebirge’ berichtet Pückler in Form einer Reisebeschreibung eine Episode, die sich auf der Ruine ‚Königsburg’ abgespielt haben soll. Eine Familie von Liehrs aus Schlesien, der tatsächlich eine alte Burg ‚Königsberg“ gehört hatte, erschien auf dem Plan. Deren letzter Nachkömmling hatte Vermögen und Burg am Spieltisch durchgebracht. Oberst von Kurssel, mit der Tochter Liehrs verheiratet, bezichtigte den Erzähler in der Augsburger Allgemeinen ‚schändlicher Verleumdung’. Er wiederholte diese Anwürfe, wie man vermutet ‚aufgehetzt und schwach am Geiste’, in einer Breslauer Zeitung.


pueckler duelle gerome duell nach maskenball 1836


In Preußen waren Duelle streng verboten. [Friedrich Wilhelm I., noch König in Preußen, hatte schon 1713 – sic! – erlassen: Sr. Koenigl. Majestaet Friedrich Wilhelm in Preussen, und Churfl. Durchlauchtigkeit zu Brandenburg, etc. etc. erklaertes u. erneuertes Mandat, wider die Selbst-Rache, Injurien, Friedens-Stoehrungen u. Duelle, de dato d. 28. Junii 1713.] 2 Pückler, vergnügungssüchtig, einigte sich auf Paris als Austragungsort. Nach einer qualvollen Kieferoperation trat er an und traf auf einen freundlichen älteren Herrn. Der Oberst, im Duellieren völlig unerfahren, bot seinem Gegner die volle Brust dar. Pückler, als alter Routinier, wandte ihm die Seite zu. Beide schossen gleichzeitig, der getroffene Oberst konnte Blut vorzeigen. Seine Ehre war wieder intakt.

Das ganze Hin und Her verhindert jedenfalls Pücklers ursprünglichen Plan, eine Schiffsreise nach Amerika anzutreten. Die Fahrkarte hatte er wohl in der Tasche, aber das Schiff wartete nicht auf den Ausgang dieses Duells, und so hat Pückler Amerika nie gesehen. Auf wie viele Duelle er sich wirklich eingelassen hat, ist nicht mehr auszumachen. Man spricht von acht; mehr als zwei sind es bestimmt gewesen.“ 3

(Man vergleiche das obige mit: Neue Branitzer Briefe (XII) - „Sehr gute Schnucke, ich lebe noch!“ In: Der Märkische Bote v. 28. Dezember 2009. Außerdem haben die Autoren Christian Friedrich und Volkmar Herold aus der Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloß Branitz am 22.03.2011 per Email dazu mitgeteilt: „Beim Schreiben unseres Beitrages für den Märkischen Boten ist uns ein Fehler unterlaufen. Das Duell Kurssel und Pückler fand nicht in Paris, sondern in der Nähe von Verviers, also an der belgisch-preußischen Grenze statt.“)

Kluge oberlausitzer Köpfe, die den Geist der Aufklärung, in dem an und für sich auch Pückler unterrichtet worden war, tatsächlich verinnerlicht hatten, gründeten 1779 eine Gelehrtengesellschaft. (Pückler trat ihr als Siebenundsiebzigjähriger bei.) Einer von ihnen war Carl Wilhelm Otto August von Schindel (1776–1831). August von Schindel wurde im Anschluß an die Interimspräsidentschaft Karl Gottlob von Antons 1817 zu 1818 zum vierten Präsidenten jener „Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften zu Görlitz“ gewählt. Der ausführliche Titel seines bedeutendsten Werkes, zu dem Karl August Böttiger ihm am „15. April. XXIII“ schrieb: „Verdienste um Deutschlands dichtende und schriftende Frauen bedürfen meiner Huldigung nicht [...]“ 4 sagt auch einiges über seine Person. Er lautet:

Die deutschen Schriftstellerinnen des neunzehnten Jahrhunderts. Von Carl Wilhelm Otto August v. Schindel, auf Techritz, Schönbrunn etc. etc., Landes-Aeltestem im Fürstenthum [!] Görlitz, im Mgg. Ober-Lausitz, erw. Präsident der oberlausitzer Gesellsch. der Wissenschaften, auch der königl sächs. naturforschenden Linnéischen Gesellsch. zu Leipzig Ehren-Mitglied.

Das Nachschlagewerk erschien in drei Bänden bei F. A. Brockhaus in Leipzig; der erste Teil (A-L) 1823, der zweite Teil (M-Z) 1825 und der dritte Teil, Nachträge und Berichtigungen enthaltend, ebenfalls 1825.5 Während Pückler seine Frau Lucie noch „ein Werkzeug in meiner Hand“ nannte, bekannte Schindel sich mit seinem Werk im gleichen Sinne wie etwa der Königsberger Staatsmann, Schriftsteller und Sozialkritiker Theodor Gottlieb von Hippel (1741–1796) oder der ebenso frühe Bischofswerdaer Theologe, Schriftsteller und Vordenker Carl Friedrich Bahrdt (1741-1792) bereits zur Frauenemanzipation.

Die „Huldigung an die Frauen“ besorgte er mit seinem Vorwort auf das Charmanteste selbst. Er schließt es mit den ermutigenden Sätzen: „Ehre den Frauen, die durch ihre Schriften wirklich das Gefühl für das Schöne und Gute ansprechen, unterhalten, und besonders für ihre Mitschwestern lehrreich sind: sie mögen fortfahren zu erfreuen und zu nützen! - Die aber sich berufen fühlen, im Tempel der Musen zu arbeiten, ohne vom Vater Apoll einen wirklichen Aufnahmebrief vorzeigen zu können, - nun unsere scharfen Recensenten werden ihren Frevel schon züchtigen, oder, wenn sie so glücklich sind, ihrem Späherblick zu entgehen, - so werden ihre noch so schön gedruckten Geistesproducte bald als Maculatur die ihrer rühmlicheren Schwestern umhüllen.“

Schindels Lexikon wurde reichlich (und verdient) mit Lorbeeren bedacht. Der Dichter Christoph August Tiedge, langjähriger Lebensgefährte Elisa von der Reckes, schrieb aus „Dresden den 14ten Jan 1827“: „Die biographische Skitze, die in den Zeitgenoßen steht, ist mir von dem verstorbenen Brockhaus, dem ehemaligen Herausgeber und Verleger [der Zeitgenossen] durch die Drohung abgezwungen worden, daß er, wenn ich mich weigern sollte eine Skitze von dem Leben der Fr. v. d. Recke zu schreiben, irgend Jemand Andres dazu zu bestimmen suchen werde. Solche Zudringlichkeit erlebt man ja jetzt in unserer Literatur. Mit Ihrem Lexicon hat es jedoch eine andere und reine Bewandnis. Die Zeitgenoßen sind ein Werk der Spekulation, auf die Neugierde des Publikums berechnet.“ Es versteht sich, daß Brockhaus’ Zeitgenossen (in zahlreichen Folgen ab 1816) mehr beachtet wurden als das Schindelsche Lexikon. Immerhin diente es, ablesbar an verschiedenen, wenn auch mehr und mehr reduzierten Einträgen, bis ins 20. Jahrhundert hinein ähnlichen Kompendien wie dem Lexikon deutscher Frauen der Feder von Sophie Pataky (2 Bde. Berlin 1898) oder auch allgemeineren Lexika als „Steinbruch“.

Mit der kleinen Schrift Ueber die Duelle und ob ihre Ausrottung wirklich unmöglich (Görlitz o.J.) 6 beteiligte von Schindel sich an einer Debatte, die (s. oben) im 18. Jahrhundert bereits begonnen hatte. Der soeben zitierte Tiedge bedankte sich im selben Brief von 1827 (sieben Jahre bevor sich Pückler zum Waffengang mit dem „aufgehetzten und geistesschwachen“ Carl Heinrich Adolph von Kurssel rüstete) für die Zusendung des Traktätchens mit den Worten: „Schließlich danke ich Ihnen noch ergebenst für das mir mitgetheilte Schriftchen die Duelle betreffend. Mögten Sie doch mit dazu gewirkt haben, daß endlich eine Sitte, die so offenbar die Spuren einer barbarischen, rohen Zeit an sich trägt, aus der sittlichen Welt verschwände.“ 7

August von Schindel hat seinem Traktat die Abschrift eines Briefes angehängt. Darin befiehlt Kaiser Joseph II. einem seiner Generale, zwei (nicht namentlich genannte) Offiziere, die sich duelliert hatten oder duellieren wollten (der Sachverhalt geht aus dem Schreiben nicht eindeutig hervor), arretieren und von einem Kriegsgericht aburteilen zu lassen und schließt mit den Worten: „Eine solche barbarische Gewohnheit, die dem Jahrhunderte der Tamerlans und Bajazeths angemessen ist, und die oft traurige Wirkungen auf einzelne Familien gehabt, will ich unterdrückt und bestraft wissen, und sollte es mir die Hälfte meiner Offiziere rauben! Noch giebt es Menschen, die mit dem Character von Heldenmuth denjenigen eines guten Unterthans vereinbaren, und das kann nur der sein, der die Staatsgesetze verehrt. Wien, August 1771.“

Noch einmal Rudolf Augstein: „Nichts an Pückler entbehrt operettenhafter Züge.“

(18.03.2011)

Nachtrag

Johann Jakob Mnioch (1765–1804), einer der originellsten Autoren seiner Zeit, formulierte einige bemerkenswerte Sentenzen über das Duell, die als Kommentar für das obige Zitat aus dem Brief Kaiser Josephs dienen können:

„Wir reden vom Zweykampf in regulirten Staaten, deren Gesetze den Zweykampf verbieten, und diesem Privat-Kriege den friedlichen Gerichts-Prozeß substituiren.“ (263)

„Es ist sehr wahrscheinlich [...] daß viele Duelle aus Mangel an Energie, ja aus Feigheit eingegangen werden. Man muß sich schlagen, aus Furcht vor den unangenehmen Folgen, wenn man sich der Meinung des Standes widersetzen wollte.“ (265)

„Wer gegen das Duell schreibt, kann also, wenn von der Unvernunft desselben die Rede ist, nicht die Duelle als Handlungen eines Einzelnen im Sinne haben, sondern hat die Vorurtheile anzugreifen, die zum Duell überhaupt zwingen.“ (267)

„Der Zweykampf unter Bürgern eines regulirten Staats, dessen Gesetze den Zweykampf verbieten, ist im Einzelnen ein Privatverbrechen, wie jede andre Verletzung der Gesetze. Wenn er aber ein Standes-Prinzip wird, so ist er [...] als ein Staatsverbrechen, als eine eigentliche Revolte zu betrachten, wenigstens ist die Maxime, wonach sich ein ganzer Stand eine Gesetzwidrigkeit sowohl in erklärter allgemeiner Meinung als in Bezug auf einzelne Vorfälle gegenseitig garantirt, eine durchaus revolutionäre [im Sinne von "umstürzlerische"] Maxime. In einem Königreiche darf sie am allerwenigsten geduldet werden, wo der Gesetzgeber zugleich der erste General und eigentliches Oberhaupt des militairischen Adels ist. In einer Republik wären Maximen dieser Art auch zwar staatsverbrecherisch, hätten aber doch wenigstens das für sich, daß der Gesetzgeber nicht unmittelbar das Oberhaupt des revoltirenden Standes ist. Wenn man sich nämlich in republikanischen Verfassungen damit entschuldigen kann: der Gesetzgeber habe den einzelnen Stand und seine Ehrbedürfnisse nicht besonders erwogen, so fällt diese Entscheidung ganz hinweg, wo der Legislator und der allgemeinen Gesetze gerade als höchstes Idol dieses Standes verehrt wird. In solchen Staaten läßt sich das Duell sogar für ein Subordinationsverbrechen erklären.“ (269f.)

Gefunden in: Analekten. Zweites Bändchen. Vermischte Sachen. Görlitz, bei C.G. Anton, 1804. „X. Über das Duell. Einige Angaben zu einer mehrseitigen Würdigung desselben. (1800.)“ S. (261)-279.

(03.04.2011)

Anmerkungen
1 Was Pückler in Rage gebracht hatte, war die Weigerung des Grafen, sich mit ihm zu duellieren. S. dazu: Pückler an Wolff. München, den 30. Dezember 1807. In: Pückler-Muskau, Hermann Fürst von: Briefwechsel und Tagebücher. Hrsg. Ludmilla Assing-Grimelli. 9 Bde. (Hamburg u. Berlin 1873-76.) Bern: neu-verlegt bei Herbert Lang 1971; Bd. 4, S. 363-367.
2 „Im Kurfürstenthum Sachsen hatte schon Kurfürst August in einer seiner 1572 erlassenen Constitutionen jeden Herausforderer mit Geld- od. Gefängnißstrafe, nach Befinden mit Landesverweisung bedroht; strenger noch war ein Mandat Friedrich Augusts I. vom Jahre 1706 mit erläuternden Zusätzen von 1712, 1721 u. 1737.“ In: Pierer’s Universal-Lexikon, Bd. 5. Altenburg 1858, S. 379-384.
3 Rudolf Augstein: „Melancholicus der Familie. Rudolf Augstein über den Gärtner, Briefeschreiber und Lebemann Hermann Fürst Pückler-Muskau.“ In: Der Spiegel 28/1993.
4 Karl August Böttiger, Brief an August von Schindel v. 15.04.1823. Archiv OLGdW, Nachlaß Schindel.
5 Neuauflagen: Hildesheim, Olms Verlag 2000, und Whitefish (USA), Kessinger Publishing 2009.
6 Carl Wilhelm Otto August von Schindel: „Ueber die Duelle und ob ihre Ausrottung wirklich unmöglich. Vortrag zur Hauptversammlung der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften, den 4. Oct. 1824 gehalten.“ In: NLM 4 (1825). Dass.: Görlitz: Gedruckt bei Joh. Gottl. Dreßler o.J. (Ca. 1826).
7 August Tiedge: Brief an August von Schindel v. 14.01.1827. Archiv OLGdW, Nachlaß Schindel.

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